RA Jens Müller
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Dipl.-Forstw. univ.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Um von der Kammer als Fachanwalt zugelassen zu werden, müssen nicht nur umfangreiche theoretische Kenntnisse auf dem jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden. Vielmehr bedarf es auch des Nachweises, dass genügend praktische Erfahrungen gemacht wurden. Im Arbeitsrecht müssen konkret 100 Fälle nachgewiesen werden. Zur Erhaltung der beruflichen Zusatzqualifikation ist ferner der ständige Besuch von Fortbildungen verpflichtend.
Meine arbeitsrechtlichen Erfahrungen habe ich vor allem in der Branche des Pharmavertriebs gesammelt. Diese spezifische Branchenkenntnis hilft mir, mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Vertriebslinien auf Augenhöhe zu verhandeln.
Auch Fachanwälte sind ansonsten "ganz normale" Rechtsanwälte, die neben ihrem Fachgebiet auch weitere Schwerpunkte in ihrer Tätigkeit bilden. In meiner Schwerpunktbildung habe ich mich an den Themen orientiert, die sich hier vor Ort typischerweise stellen. Weiter unten habe ich einige wichtige Themen herausgestellt, mit denen ich regelmäßig zu tun habe.
Daneben kann es schon mal vorkommen, dass etwa eine einverständliche Scheidung über meine Kanzlei abgewickelt wird. Jeder muss seine Grenzen kennen, und daher verweise ich in Fällen, die sich mit meinen Gebieten überhaupt nicht überschneiden, gerne auf befreundete Kollegen,
Arbeitsrecht
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und Ordnungswidrigkeiten)