RA Jens Müller
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Dipl.-Forstw. univ.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bei der Rechtsberatung entstehen grundsätzlich Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - kurz RVG genannt.
Lesen Sie hierzu auch meinen Artikel "Das kostet der Rechtsstreit"
In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist in erster Linie der Wert der Angelegenheit für die Berechnung der Gebühren maßgeblich. Für jeden Schritt der juristichen Bearbeitung - außergerichtlich, erste Instanz, zweite Instanz - werden nach den Vorgaben des RVG festgelegte Gebühren mit ebenso festgelegten Gebührensätzen erhoben (zur Tabelle). Die Gebühren nach dem RVG stellen in der Regel Mindestgebühren dar, dürfenalso also durch eine Honorarvereinbarung (s.u. ) nicht unterschritten werden.
Abweichend vom RVG werde ich Ihnen in bestimmten Fällen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen. Etwa dann, wenn der Wert der Streitigkeit geringer als 2.000,- EUR ist. Diesen Wert werde ich also auch bei einem geringeren Streitwert zum Ansatz bringen, wenn es z.B. nur um eine Restforderung von 180,- € geht.
In mietrechtlichen Angelegenheiten, bei denen es um die Abwicklung von Kautionsansprüchen geht, wird von mir ein Wert von mindestens 5.000,- € angesetzt, weil sich diese Streitigkeiten regelmäßig aus mehreren (kleinen) Einzelpositionen zusammensetzen, die jede für sich einen eigenen Rechtsstreit bilden könnten.
Eine Honorarvereinbarung kann auch in der Vereinbarung eines Zeithonorars liegen. Diese Art der Honorierung bietet sich insbesondere für laufende Beratungsmandate oder spezielle Aufträge an, deren Vergütung nicht oder nur unzureichend im RVG abgebildet ist.
In vielen Fällen genügt Ihnen als Mandant(in) eine Erstberatung. Im RVG gibt es hierfür einen eigenen Gebührentabestand mit einem Kostenansatz von 190,- EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Wie der Name schon sagt, dient die (auch telefonische) Erstberatung einer ersten rechtlichen Einschätzung über den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt. Dazu gehört durchaus auch die Sichtung der von Ihnen mitgebrachten Anlagen (zB. Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag), nicht aber das Durcharbeiten umfangreicher Vertragswerke und sonstiger Dokumente. Eine Erstberatung sollte insgesamt auch nicht länger als 30 Minuten dauern.
In Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen wird vom RVG ein Gebührenrahmen vorgegeben, der je nach Umständen des Einzelfalles nach unten oder oben abweichen kann. Der "Normalfall" wird mit der sog. Mittelgebühr abgerechnet.
Wenn Rechtsschutz vorhanden ist, werde ich die einführende Korrespondenz mit der Rechtsschutz führen, etwa die Anmeldung des Schadens. Für die weitergehende Korrespondenz, insbeondere bei Ablehnung der Übernahme, werden Kosten erhoben. Bitte halten Sie Ihren aktuellen Versicherunsgschein bereit.
Wer wenig oder gar kein Einkommen hat, für den kommt die
Beantragung von Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür alle für Ihre finanziellen Verhältnisse relevanten Unterlagen als Abschrift mitbringen müssen. Bitte beachten Sie, dass gewährte Hilfen in den Folgejahren zurückgezahlt werden müssen, wenn sich ihre Situation verbessert hat.