RA Jens Müller
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Dipl.-Forstw. univ.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bei einer Rechtsanwalts-Vollmacht genügt in den meisten Fällen die Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars per Fax oder E-Mail.
Im Falle, dass Sie mich mit dem Ausspruch einer Kündigung (z.B. im Arbeitsrecht oder Mietrecht) beauftragen, müssen Sie aus formellen Gründen das Vollmachtsformular unbedingt im Original an mich übermitteln. Dieses muss nämlich der Kündigung beigefügt werden.
Die
Vollmacht des Rechtsanwalts ist stets "allumfassend", d.h. der Rechtsanwalt ist dem Grunde nach zu allen Handlungen, die auf dem Formular aufgelistet sind, bevollmächtigt. Die sachliche Beschränkung ergibt sich aber schon aufgrund der konkreten Fallbezeichnung
Mustermann ./. Musterfrau
wegen
z.B. Kaufvertrag Kfz TÖL-JB 007
Darüber hinaus ergibt sich eine Beschränkung stets aufgrund der mit Ihnen getroffenen Absprachen. Nichts geschieht, was mit Ihnen im Vorfeld nicht explizit besprochen wurde.
Bitte nehmen Sie daher an den Vollmachtsformularen keine Änderungen oder Streichungen vor.