Corona Mensch Recht

Rechtsanwalt aus Leidenschaft

RA Jens Müller ·  Dipl.-Forstw. univ. · Fachanwalt für Arbeitsrecht


Corona  Mensch Recht


Bundesverwaltungsgericht kippt Corona-Beschränkungen

(BVerwG 3 CN 2.21, Urteil v. 22.11.2022)


Der Versuch einer Versöhnung - Kommentar von RA Jens Müller


Erinnern Sie sich noch an das Frühjahr 2020? Als man über Wochen hinweg „triftige Gründe“ brauchte, um sein Haus zu verlassen? Als man nicht mal zum Lesen eines Buchs auf einer Parkbank sitzen durfte? Als man von übereifrigen Zeitgenossen angezeigt wurde, weil man sich ohne triftigen Grund nach draußen begeben oder mit Freunden getroffen hatte?


Was darf Politik in Krisenzeiten – und was nicht?


Das höchste deutsche Verwaltungsgericht hat die bayerischen Lockdown-Maßnahmen nach der damaligen „Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (kurz BayIfSMV) im Nachhinein gekippt. Übertrieben, nicht verhältnismäßig, mit der Verfassung nicht vereinbar – so die Kurzzusammenfassung des Urteils. Die Entscheidung ist ein Lehrstück über all das, was die Politik in Krisenzeiten machen darf, vor allem aber auch darüber, was sie nicht machen darf. Hervorragend! Wenn auch zu spät und den Medien am Tag danach allenfalls noch eine Randbemerkung wert.


Viele hätten es besser wissen müssen


Ich bin ein liberaler Mensch mit ausgeprägtem Freiheitsbedürfnis. Typisch Wassermann – sagt meine Frau. Auch wenn ich etwas gar nicht tun möchte: Alleine, dass ich es nicht tun darf, gibt mir ein Gefühl von Beengtheit. Kein Wunder also, dass ich mich vom ersten Moment an gegen das Eingesperrtsein aufgrund der damaligen BayIfSMV gesträubt habe. Nicht nur von meinem Gefühl her, sondern auch und vor allem von meinem gelernten Rechtsempfinden her. Für die Erkenntnis, dass man sich im Freien nur schwer anstecken kann und dass es dem Virus relativ egal ist, ob sein Wirt sich vor oder nach 22 Uhr aus dem Haus begibt, muss man nicht Medizin studiert haben. Umso mehr hätte ich mir gewünscht, dass die Mehrheit unserer Mediziner ihre Stimme gegen solche Übertreibungen erhoben hätte. Wenn dann noch die Juristen, die es ebenfalls hätten besser wissen müssen, vermehrt auf das Grundgesetz hingewiesen hätten, dann wäre es erst gar nicht zu diesem unsäglichen Lockdown gekommen. Vieles hätte verhindert werden können: Das Leid von abgeschotteten Senioren, ihr einsames Sterben, die auf Dauer geschädigten Kinderseelen. Am ehesten noch verkraftbar der Einbruch der Wirtschaft und die Kosten für den Steuerzahler. Der Nutzen dagegen sehr bescheiden.


Ausnahmezustand macht demütig - und unkritisch


Was aber der Lockdown aus sozialpolitischer Sicht auf jeden Fall gebracht hat: Die Erkenntnis, dass die Bürger/innen im Ausnahmezustand auf freiheitsentziehende Maßnahmen erstaunlich demütig und mit wenig Gegenwehr reagieren. Aus meiner Sicht eine fatale Erkenntnis, gibt sie doch Anlass zur Besorgnis, dass künftig nach folgendem Rezept regiert werden könnte: Man schaffe einen Ausnahmezustand, um den Bürgern dann Stück für Stück die Freiheiten zu entziehen. Dabei werfe ich niemandem vor, im Jahre 2020 einen solchen Ausnahmezustand „geschaffen“ zu haben. Ich halte allen (Mit-)Machern von Lockdown & Co zugute, dass man nicht sicher einschätzen konnte, wie sich Corona bei uns auswirken wird. Mit der Zeit kam aber auch die Erkenntnis, dass wir zur Beherrschung der Pandemie in der Lage sind, und zwar mit wesentlich weniger einschneidenden Maßnahmen.


Wo waren die Fachleute, als es auf sie ankam?


Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten Fachleute – allen voran Mediziner und Juristen - die Politik motivieren müssen, sich nicht weiter von Worstcase-Szenarien treiben zu lassen. Im Gegenteil haben Politik, Wissenschaft und Medien sich jedoch darin verbündet, dass nur eine Impfpflicht das Ende der Pandemie bringen könne. Und mit der Impfung und der Diskussion um sie kam wieder einmal das Hässliche im Menschen zu Tage: WANTED! Haut nur alle drauf, der Impfverweigerer hat´s nicht besser verdient. Jetzt gibt es kein Halten mehr, der eine fordert die Einweisung von Impfgegnern in die Psychiatrie, der andere die Verbannung auf eine einsame Insel. Fast noch harmlos, wenn ein Weltärztepräsident von der Tyrannei der Ungeimpften spricht. Eine Gesellschaft auf Abwegen.


Versöhnung statt Spaltung – wer macht mit?


Schämt Euch – möchte ich all denjenigen zurufen, die sich viel zu schnell von Politik und Medien haben vereinnahmen lassen. Und die sich nicht darüber empört haben, als man damit anfing, die Menschen nach ihrem Impfstatus zu unterscheiden.

Und ziehe meine Entrüstung sogleich zurück. Denn als Freigeist erlaube ich es mir, Euch allen offen und versöhnlich entgegenzutreten. Nur eine Bitte dürft ihr mir nicht abschlagen: Beim nächsten Mal, seid bitte kritischer, seid wachsamer.

Das Virus ist gefährlich. Der Menschen auch.





Liebe Leser(innen), liebe Interessent(inn)en, ein Hinweis noch in eigener Sache:


Wie unschwer aus meinem Plädoyer - bitte runterscrollen -  zu erkennen, verfolge ich unsere Corona-Politik mit der mir selbst auferlegten ersten Bürgerpflicht - nämlich mit Kritik. Gleichzeitig sehe ich mich als Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) und auch als liberaler Bürger zur Einhaltung von gesellschaftlichen Regeln verpflichtet. Trotz aller restriktiven Maßnahmen und gezielter Einschränkungen gegen Ungeimpfte haben wir einen insgesamt funktionierenden Rechtsstaat. Ich selbst halte mich an die jeweiligen Regelungen und Beschränkungen - so gut wie es eben geht - und lege das natürlich auch jedem anderen nahe. 


Mein Plädoyer richtet sich in erster Linie gegen die geplante Impfpflicht und nicht gegen die Impfung als solche. Die Entscheidung, ob und wie man sich gegen das Corona-Virus impfen lässt, muss jeder für sich alleine treffen. Hier gilt auch weiterhin die Devise: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker". 


Ich bin kein Arzt und erst recht kein Virologe - das fehlte mir gerade noch! Jurist und Forstwissenschaftler, irgendwann muss es reichen... Logisch also, dass meine die Impfstoffe betreffenden Ausführungen nur eine "laienhafte" Quintessenz dessen sind, was bei mir nach aufmerksamer und kritischer Auseinandersetzung hängengeblieben ist. Dabei wehre ich mich aber entschieden gegen die These, dass man bei "vernünftiger" Betrachtung nur "die eine (Mehrheits-)Meinung" haben kann. Hier wird Vernunft zur Zweckmoral degradiert und gleichzeitig das Ende des Pluralismus besiegelt. 


Was meine Teilnahme an (angemeldeten) Stadtspaziergängen angeht, so nehme ich hiermit mein Recht aus Art 8 GG und 5 GG wahr. Ich kann hier nur für Penzberg sprechen: Viele Teilnehmer kenne ich persönlich. Leute wie Du und ich. Etwas Friedlicheres, ein so stilles Beisammensein von regelmäßig über 1.000 Menschen, habe ich selten erlebt. Wäre da nur ein Ansatz "von rechts" oder "radikal" , würde ich nicht teilnehmen. Für mich bezeichnend: Auffällig viele Teilnehmer/innen aus dem Pflege/KKH-Bereich.


Ihr Jens Müller



Penzberg, Stadtspaziergang mit 1.500 Teilnehmern am 24.01.2022 - Gegen die Impfpflicht

Update 12.03.2022 - Die allgemeine Impfpflicht ist und bleibt verfassungswidrig


Die deutsche Corona-Politik steht vor einem Dilemma: Da hat man sich einmal Österreich zum Vorbild genommen, nachdem hier schnurstracks im Februar die allgemeine Impfpflicht beschlossen wurde. Und was machen unsere lieben Nachbarn? Sie setzen die Impfpflicht schon einen Monat später mal eben aus. Die Begründung der österreichischen Gesundheitsministerin lässt sich lesen: Die Bedrohungslage durch Omikron sei derart gering, dass ein allgemeiner Impfzwang aktuell nicht zu rechtfertigen ist.


Und unser Gesundheitsminister Karl Lauterbach? Mahnt noch diese Woche vor immer neuen Wellen und "sehr hohen Sterbezahlen". Ist das Virus in Deutschland  etwa gefährlicher als anderswo? Oder hat die Politik nur ein Problem damit, sich aus den festgefahrenen Angstzuständen herauszulösen?


Realität sieht anders aus…


Interessant in diesem Zusammenhang  die Berichtskultur in den öffentlich rechtlichen Medien. Während Tagesschau & Co über die Einführung der Impfpflicht in Österreich ausführlichst und wohlwollend berichtet hatten, dabei sogar ganze Parlamentsdebatten aus der Hofburg übertragen haben, wird über die Aussetzung und erst recht über deren Gründe kaum ein Wort verloren.


Objektive Berichterstattung sieht anders aus...

 

Ich bleibe dabei: Eine allgemeine Impfpflicht ist und bleibt verfassungswidrig. Mit dieser Meinung befinde ich mich in bester Gesellschaft mit namhaften Verfassungsrechtlern, etwa dem ehemaligen Präsidenten des BVerfG, Hans Jürgen Papier. Abgesehen davon ist eine solche Impfpflicht rechtsstaatlich nicht vernünftig durchsetzbar, wie dies bereits durch die  einrichtungsbezogene Impfpflicht eindrucksvoll demonstriert wird. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht noch im Februar einen Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen, zugleich jedoch – in Bezug auf das noch ausstehende Hauptsacheverfahren – Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in § 20a IfSG gewählten gesetzlichen Regelungstechnik angemeldet.


Angesichts der allgemeinen Entspannung im Krankenhaussektor sind jedenfalls gewichtige Argumente der Impfpflichtbefürworter entfallen. Und eine Impfpflicht „auf Vorrat“ - nach dem Motto „man weiß ja nicht, was da noch für Varianten kommen“ - wäre aus verfassungsrechtlicher Sicht geradezu grotesk. Immerhin geht es hier um die Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit, die  gleich nach der Menschenwürde an zweiter Stelle in unserem Grundgesetz firmiert. Eine Einschränkung kann nur aufgrund konkret drohender Gefahren gerechtfertigt werden, nicht schon aufgrund rein abstrakter bzw. ungewisser Gefahrenlagen. Würde Letzteres Schule machen, könnte die Politik bei künftigen Einschränkungen von Grundrechten immer auf künftig mögliche Entwicklungen mit Gefahrenpotential verweisen. Der  Willkür wäre Tür und Tor geöffnet!


Einschränkungen nur bei konkreter Gefahrenlage


Zu Recht hat Partei-Vize der FDP, Wolfgang Kubicki, zusammen mit 50 anderen Parlamentariern – darunter auch Gregor Gysi (Linke) – einen Gegenantrag zur Verhinderung  einer allgemeinen Impfpflicht in den Deutschen Bundestag eingebracht. Über diesen wird dann am 17. März 2022 zusammen mit den beiden anderen eingebrachten Anträgen für eine Impfpflicht ab 18 Jahren und ab 50 Jahren beraten.


Mein Appell an die Politik: Finger weg von der allgemeinen Impfpflicht! Schon mit der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht habt ihr Krankenhäuser, Pflegeheime und Arztpraxen ins organisatorische Chaos gestürzt. Der bei strikter Umsetzung absehbare Personalausfall führte  zu Pflegenotstand und Behandlungsausfällen, wie es noch keine Corona-Welle zuvor geschafft hat.


Schlimmer als jede Corona Welle


Kein Wunder, dass diejenigen Länder, die am lautesten nach der Impfpflicht gerufen haben, jetzt bei der Durchsetzungsfrage kleinlaut zurückrudern (Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: „Beschäftigungsverbote frühestens im Sommer“).


Was ihr Impfpflicht-Politiker auf jeden Fall geschafft habt: Menschen zu verunsichern, zur Verzweiflung zu bringen und die Gesellschaft weiter zu spalten. Wenn Ihr was könnt, dann das!


Jens Müller, im März 2022 





Ursprünglicher Artikel:

Plädoyer gegen die allg. Impfpflicht



Art 2 Abs. 2 GG


"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"



Ich bin seit bald 30 Jahren Mitglied der Liberalen und dies nicht von ungefähr: Freiheit im Geiste und auch im Tun. Jede Beschränkung der Freiheit tut mir persönlich weh, egal ob ich persönlich betroffen bin oder nicht. Dass ausgerechnet „meine“ FDP (in Teilen) die Impfpflicht mittlerweile als nützliches Instrument im Kampf gegen Corona erachtet, bereitet mir ebenfalls Schmerzen.


Impfungen sind ein Geschenk des medizinischen Fortschritts und haben dazu beigetragen, weltweit verbreitete Krankheiten auszurotten (Pocken) oder auf ein Minimum zu reduzieren (Polio, Tetanus, Diphtherie, TBC, Hepatitis etc.). Die Erkenntnis, dass man dem Körper harmlose Antigene präsentiert, die aufgrund ihrer Ähnlichkeit mit echten Antigenen im Körper die Herstellung von wirksamen Antikörpern bewirken, ist so genial wie lebensrettend.


Mehr als nur ein "Pieks"


Auch wenn es gerne nur als „Pieks“ dargestellt wird: Jede Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Menschen dar. Dabei ist es nicht nur der „Pieks“ als solcher, sondern vielmehr der darin enthaltene chemische Cocktail, der in unserem Körper eine Reaktion auslösen soll.


Die gegen Sars-Cov 2 entwickelten „neuartigen“ Impfstoffe auf mRNA (Biontech, Moderna) oder Vektor-Basis (Astrazeneca) verlagern die Herstellung des Antigens in den menschlichen Körper. Eine bestimmte Anzahl von körpereigenen Zellen wird zumindest vorübergehend umfunktioniert, um das dem Coronavirus typische Spike-Protein selbst herzustellen. In einem zweiten Schritt erkennt der Körper die hergestellten Spikes als fremd und bildet hiergegen Antikörper.


Die vorübergehe Nutzung körpereigener Zellen als Antigen-Fabrik ist eine neue Dimension von Impfstoffen. Vielleicht ist sie am Ende genau so genial wie die Erfindung des bisher klassischen Prinzips oder übertrifft diese gar. Vielleicht ist es das Wirkprinzip für die Zukunft auch im Kampf gegen andere Krankheiten wie Krebs, MS, Alzheimer usw.. Fakt ist: Die „neuartigen“ Impfstoffe müssen sich während der kommenden Jahre und Jahrzehnte beweisen, ihre Nützlichkeit, aber auch ihre Unschädlichkeit.


Kritisch-Sein ist Bürgerpflicht


Ich verstehe jeden, der den „neuartigen“ Impfstoffen gegenüber kritisch eingestellt ist. Dazu muss man kein notorischer Impfgegner sein. Den Impfskeptikern wird von Politikern und Medien oft vorgeworfen, sie seien nicht ausreichend informiert, oder gar desinformiert. Mir erscheint es eher andersherum: Jeder, der das Prinzip der „neuartigen“ Impfungen verstanden hat, muss sich eigentlich unweigerlich die Frage stellen, ob er die Produktion von Antigenen durch körpereigene Zellen möchte oder nicht. Wer das neue Wirkprinzip dagegen nicht verinnerlicht hat oder davon nichts wissen will, wer die Impfung mit mRNA nur als einen „Pieks“ abtut, der stellt sich diese Frage eben nicht. Er muss es auch nicht, es zwingt ihn ja keiner dazu. Auch das gehört zur Meinungsfreiheit.


Interessant: Die Befürworter einer Impfpflicht berufen sich ebenfalls auf Art 2 Grundgesetz, wo es im ersten Absatz heißt:


"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt."


Auf Corona übertragen, heißt das im Jargon der Impfpflicht-Befürworter: Wer sich nicht impfen lässt, stellt eine Gefahr für die Gesundheit der anderen dar. Ja sogar von Tyrannei der Ungeimpften ist die Rede. Macht also den „Pieks für alle“ endlich zum Gesetz!


Es mag nach meinen Recherchen durchaus Krankheiten geben, bei denen sich zumindest wissenschaftlich vertreten lässt, dass eine Impfung nicht nur dem Individualschutz dient, sondern auch dem Schutz "der anderen". Wer etwa gegen Pocken geimpft ist, ist selbst geschützt und kann andere nicht mehr anstecken. Das wäre natürlich ein „echtes Pfund“ in der Hand der Impfpflicht-Befürworter!


Nur: Im Falle von Sars-Cov 2 ist das wohl aber gerade nicht der Fall. Nach anfänglichem Optimismus zur Wirksamkeit der neuartigen Impfstoffe wissen wir: Auch Geimpfte verbreiten das Virus weiter, die Zahl der Impfdurchbrüche ist nicht gerade gering. „Alles viel weniger, viel harmloser als bei den Nicht-Geimpften“ – so liest und hört man es dann, fast trotzig von Virologen und sonstigen Experten. Ich habe in den letzten zwei Jahren gelernt, zumindest ein Fragezeichen hinter solche Meldungen zu setzen. Das Hinterfragen sehe ich als Teil und Pflicht der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit (Art 5 GG), zu der eben auch die Meinungsbildung gehört.


Der Pieks geht nach hinten los


Eine Impfpflicht gegen SARS-Cov-2 halte ich sachlich wie auch politisch für verfehlt. Sie ist und bleibt ultima ratio! Soweit sind wir nicht.


Der Impfzwang wird diejenigen Menschen, die chronisch und schon immer gegen das Impfen waren, nicht zur Impfung bewegen. Hier wird ohne Not eine Randgruppe geschaffen, die sich (in Teilen) nur über den Widerstand zu helfen weiß. Das kann wirklich niemand wollen.


Die bereits beschlossene Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen (Pflegekräfte, medizinisches Personal) wird einzig zur Folge haben, dass der bereits bestehende Mangel an Fachkräften unnötig verschärft wird. Auch das kann niemand wollen.


Laut Umfragen wird sich – nolens volens – ein größerer Teil der Noch-Nicht-Geimpften mit den „proteinbasierten Impfstoffen“ (Novavax, Valneva) impfen lassen. Diese Impfstoffe funktionieren nach dem klassischen Prinzip, milliardenfach gegen Tetanuns & Co bewährt. Freilich auch nicht ganz ohne Risiken, diese aber zumindest bekannt und abschätzbar. Alleine der Schub mit den neuen (bzw. „alten“) Impfstoffen wird in den kommenden Wochen und Monaten für ein markantes Ansteigen der Impfquote sorgen, um im kommenden Herbst gegen neue Wellen gerüstet zu sein. Unterstützend kommt eine natürliche Durchseuchung über die aktuelle Omikron-Variante dazu, welche offensichtlich zwar ansteckender, aber weniger gefährlich ist.


Betroffene Arbeitnehmer in Not


Denjenigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, denen aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereits jetzt Nachteile und ab März 2022 dann sogar Entlassungen drohen, kann ich nur empfehlen, jetzt noch entsprechende Rechtsschutzversicherungen abzuschließen und sich im Falle von Maßnahmen gerichtlich zur Wehr zu setzen.


Jens Müller, im Dezember 2021




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